Leistungen
Leistungen
Beratung, Vertretung und Tarifpolitik für Arbeitgeber
Der AGVDE bezweckt die Wahrung der Rechte seiner Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber. Hauptsächlich gehört zu seinen Aufgaben:
- Tarifpolitik zu betreiben, was vor allem bedeutet, Tarifverträge zu entwerfen, auszuhandeln, juristisch auszuformulieren, rechtsgültig abzuschließen und später regelmäßig zu aktualisieren
- die Mitglieder vor Behörden und vor anderen Stellen zu vertreten, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt, und den arbeitsgerichtlichen Rechtsschutz der Mitglieder in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung zu übernehmen
- die Mitglieder in allen Fragen telefonisch oder schriftlich zu beraten (Beratung), die das Arbeitsverhältnis betreffen, und sie aktuell über den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu unterrichten (Information)
- Stellungnahmen zu arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben abzugeben, sofern diese die Belange der Mitglieder beeinträchtigen (z. B. Tariftreuegesetz)


Tarifpolitik
Der AGVDE hat in Zusammenarbeit mit seinen Tarifpartnern die Aufgabe, Tarifverträge zu verhandeln und abzuschließen. Im Schnitt werden jährlich ca. 60 bis 70 Tarifverträge vereinbart. Hierbei gilt es auch, die wirtschaftlichen Verhältnisse und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsunternehmen gebührend zu berücksichtigen, beispielsweise durch firmenbezogene Verbandstarifverträge.
Für etwa 50 seiner rund 100 Mitgliedsunternehmen hat der AGVDE firmenbezogene Verbandstarife („Haustarife“) abgeschlossen. Dabei wird häufig das Modell Flächentarifvertrag (ETV) als Basis genutzt und mit firmenspezifischen Modifikationen versehen. Bei zahlreichen Mitgliedsunternehmen gibt es auch vollständig eigenständige firmenbezogene Verbandstarife. Diese firmenbezogenen „Maßanzüge“ sind ein Spezialgebiet des AGVDE.
Flächentarifverträge
Als Mitglied des AGVDE können Sie unter Mitglieder intern die vollständigen aktuellen Versionen unserer beiden Flächentarifverträge, des Eisenbahntarifvertrags (ETV) sowie des Seilbahntarifvertrags (SBT), einsehen oder als pdf-Dokument herunterladen
Tarifabschlüsse
Zu den Tarifabschlüssen gehören beispielsweise Manteltarifverträge, Vergütungstarifverträge, Änderungstarifvereinbarungen zu Manteltarifverträgen, sonstige Tarifvereinbarungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderprämien, Altersteilzeit, Entgeltumwandlung etc.), Überleitungstarifverträge (Besitzstandsicherung für Altbeschäftigte).
Tarifpartner
Tarifpartner des AGVDE auf Gewerkschaftsseite sind:
– EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
– ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)
– GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer)
Rechtsschutz und Vertretung
Der AGVDE vertritt seine Mitglieder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung bundesweit vor Arbeitsgerichten und anderen Stellen, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt. Soweit die Arbeitskapazität dies zuläßt, vertritt der Verband die Mitgliedsunternehmen auch in sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren (insb. Kündigungsschutzprozessen) von größerer Bedeutung.
Die Verbandsmitglieder machen von der Möglichkeit in vernünftigem Rahmen Gebrauch, den AGVDE mit der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten in wichtigen Angelegenheiten zu beauftragen. Jährlich führt der Verband ca. 30 bis 40 Arbeitsgerichtsprozesse für seine Mitglieder. Für die Prozessvertretung erhebt der AGVDE zum Ausgleich seiner Aufwendungen (Reisekosten, Kopien usw.) eine gesonderte Gebühr (z. Zt. 330,- € pro Fall und Instanz).
Der AGVDE vertritt seine Mitglieder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung bundesweit vor Arbeitsgerichten und anderen Stellen, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt. Soweit die Arbeitskapazität dies zuläßt, vertritt der Verband die Mitgliedsunternehmen auch in sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren (insb. Kündigungsschutzprozessen) von größerer Bedeutung.
Die Verbandsmitglieder machen von der Möglichkeit in vernünftigem Rahmen Gebrauch, den AGVDE mit der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten in wichtigen Angelegenheiten zu beauftragen. Jährlich führt der Verband ca. 30 bis 40 Arbeitsgerichtsprozesse für seine Mitglieder. Für die Prozessvertretung erhebt der AGVDE zum Ausgleich seiner Aufwendungen (Reisekosten, Kopien usw.) eine gesonderte Gebühr (z. Zt. 330,- € pro Fall und Instanz).
Beratung
Der AGVDE berät seine Mitglieder telefonisch und schriftlich in allen Fragen, die Arbeitsverhältnisse betreffen. Dazu gehören unter anderem:
- Tarifrecht, inbes. Auslegung von Tarifverträgen
- Betriebsverfassungsrecht
- Kündigungschutzrecht (mit Sonderschutzbereichen)
- Betriebliche Altersversorgung
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitszeitrecht
- Altersteilzeit
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang, Outsourcing etc.
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
- Urlaubsrecht
- Entgeltfortzahlungsgesetz

Information
Der AGVDE informiert seine Mitglieder mit seinen jährlich etwa 40 bis 50 Rundschreiben regelmäßig und aktuell über wichtige Entwicklungen in der arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Als Mitglied des AGVDE können Sie unter Mitglieder intern alle aktuellen Rundschreiben des laufenden Jahres als pdf-Dokument einsehen, speichern oder ausdrucken.
Schulung
Seit 1995 veranstaltet der AGVDE jährlich ein zweitägiges arbeitsrechtliches Fortbildungsseminar für Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter seiner Mitgliedsunternehmen. Die Veranstaltung findet an wechselnden Standorten statt, darunter Köln, Bonn, Erfurt und Karlsruhe.
Im Rahmen des Seminars werden die rund 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in drei bis vier aktuellen arbeitsrechtlichen Themen geschult. Die Inhalte werden in Vorträgen vermittelt und zusätzlich in schriftlich ausgearbeiteter Form zur Verfügung gestellt. In einigen Jahren gehörte auch der Besuch von Sitzungen des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt zum Programm.
Darüber hinaus bieten die Seminare eine wertvolle Gelegenheit zum fachlichen Austausch sowie zur persönlichen Vernetzung zwischen den Mitarbeitenden des AGVDE und den Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen.

