Leistungen
Leistungen
Tarifpolitik
Eine wesentliche Aufgabe des AGVDE besteht darin, tarifpolitisch tätig zu sein. Dies bedeutet, Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften auszuhandeln (bis hin zur Teilnahme an Schlichtungen), Tarifverträge auszuformulieren und zu entwerfen, rechtsgültig abzuschließen, zu registrieren und regelmäßig im Verhandlungsweg fortzuentwickeln. Der AGVDE schließt jährlich ca. 60 bis 70 Tarifverträge für seine Mitgliedsunternehmen ab. Hierbei gilt es die wirtschaftlichen Verhältnisse und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsunternehmen sowie die Branchengegebenheiten gebührend zu berücksichtigen.
Für etwa 50 seiner rund 90 Mitgliedsunternehmen hat der AGVDE firmenbezogene Verbandstarifverträge abgeschlossen. Dabei werden sowohl vollständig eigenständige firmenbezogene Verbandstarifverträge als auch Modelle mit Basistarifvertrag und zusätzlichen firmenspezifischen Modifikationen vereinbart.
Zu den Tarifabschlüssen gehören beispielsweise Mantel- und Entgelttarifverträge, Änderungstarifverträge, Überleitungstarifverträge, Sanierungstarifverträge,
Rechtsschutz und Vertretung
Der AGVDE vertritt seine Mitglieder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und anderen Stellen, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt. Soweit die Arbeitskapazität dies zulässt, vertritt der Verband die Mitgliedsunternehmen auch in sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren (insb. Kündigungsschutzprozessen).
Der AGVDE vertritt seine Mitglieder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung bundesweit vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und anderen Stellen, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt. Soweit die Arbeitskapazität dies zulässt, vertritt der Verband die Mitgliedsunternehmen auch in sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren (insb. Kündigungsschutzprozessen).
Beratung
Der AGVDE berät seine Mitglieder telefonisch und schriftlich in allen Fragen, die Arbeitsverhältnisse betreffen. Dazu gehören unter anderem:
- Tarifrecht, inbes. Auslegung von Tarifverträgen
- Betriebsverfassungsrecht
- Kündigungschutzrecht (mit Sonderschutzbereichen)
- Betriebliche Altersversorgung
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitszeitrecht
- Altersteilzeit
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang, Outsourcing etc.
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
- Urlaubsrecht
- Entgeltfortzahlungsgesetz

Information
Der AGVDE informiert seine Mitglieder mit seinen Rundschreiben regelmäßig und aktuell über wichtige Entwicklungen in der arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Als Mitglied des AGVDE können Sie im internen Bereichen alle aktuellen Rundschreiben des laufenden Jahres als pdf-Dokument einsehen, speichern oder ausdrucken.
Schulung
Seit 1995 veranstaltet der AGVDE jährlich ein zweitägiges arbeitsrechtliches Fortbildungsseminar für Geschäftsführer, Personalleiter und Personalsachbearbeiter seiner Mitgliedsunternehmen. Im Rahmen des Seminars werden die rund 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in vier aktuellen arbeitsrechtlichen Themen geschult und den Teilnehmern Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus bieten die Seminare eine wertvolle Gelegenheit zum fachlichen Austausch sowie zur persönlichen Vernetzung zwischen den Mitarbeitenden des AGVDE und den Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen. Zudem bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für die Mitgliedsunternehmen an, sofern zeitliche Kapazitäten verfügbar sind.

